Advokatenkammer

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Advokatenkammer
Allgemeines
Organisationstypus Stadtverwaltung
Operationsbasis Mîrhaven
Patrone Tyr
Gesinnung Rechtschaffen
Gründung XX.XX.XXXX TZ (Juni 2015)
Mitglieder
Völker In Mîrhaven geduldete
Mitgliedergesinnung
RG NG CG
RN N CN
RB NB CB
Beziehungen
Verbündete Silberwache
Feinde Mîrhavens Unterwelt


Die Advokatenkammer der Stadt Mîrhaven

  • Die Kammer der Advokaten zu Mîrhaven ist eine städtische Organisation.
  • Sie untersteht dem Obersten Gericht, dem Stadtrat und dem Fürstenhaus sowie in Teilen der Silberwache.
  • Sie unterstützt Silberwache und Gericht bei Ermittlungen in Straffällen und trägt dazu bei, dass das Gericht eine zügige und gerechte Urteilssprechung ausüben kann.
  • Angestellte der Kammer zu Mîrhaven agieren entsprechend im Rahmen der Gesetze der Stadt.

Über die freien Advokaten

  • Freie Advokaten haben sich der Kammer zu melden, sobald sie von einem Angeklagten als Verteidiger genannt wurden.
  • Freie Advokaten gelten nicht als Stadtbedienstete.
  • Freie Advokaten können nicht als Ankläger fungieren
  • Freie Advokaten unterliegen den Statuten des Gesetzes der Stadt Mîrhaven und sind handlungseingeschränkter in Ermittlung und Aufklärungsarbeiten.
  • Die Silberwache verfügt in jedem Falle über vollste Weisungsbefugung über den Freie Advokaten.
  • Ebenso hat der Freie Advokat mit Stadtbediensteten zu kooperieren.

Schema

  • Fürstenhaus (Kontrolle)
  • Oberster Richter/Inquisition
  • Stadtrat (Kontrolle)
  • Advokat
  • Adjutant
  • Amtsdiener

Der Amtsdiener

Mit Beitritt in die Advokatenkammer beginnt man folgerichtig an niedrigster Stelle.

  • Der Amtsdiener muss seinem Vorgesetzten oder einem Silberwächter ab Rang des Rekruten Folge leisten und sein möglichstes tun, um einmal in beachtenswerte Postion zu gelangen.
  • Seine Aufgaben sind niedere Arbeiten bei den Ermittlungen, Botengänge, Aufräumarbeiten und ähnliches von niederem Anspruch.
  • Der Amtsdiener hat zu keinem Falle Zugriff auf die Akten der Stadt oder der Silberwache.

Der Adjutant

Dieser Titel beschreibt den ersten Rang eines Ermittlers der Advokatenkammer, welcher bei der Aufklärung von Verbrechen weitgehend frei agieren kann. Dieser Rang hebt den Träger in die Position eines Stadtbediensteten und unterstellt ihn deren Rechten und Pflichten.

  • Er ist dem Advokaten unterstellt und arbeitet diesem zu.
  • Er ist der Silberwache ab dem Rang eines Wächters unterstellt und arbeitet in Kooperation mit der Silberwache.
  • Er sammelt Beweise und Aussagen, überprüft Hintergründe und geht Vermutungen nach.
  • Seine Arbeit geht einher und in Zusammenarbeit mit der Silberwache, mit welcher er zu kooperieren hat.
  • Der Adjutant hat Erlaubnis, bei Silberwache und/oder Rathaus ein zu holen, sollte er Akteneinsichten benötigen
  • Hat ein Adjutant seine Ermittlungen abgeschlossen und zusammengefasst, gibt er diese an den Advokaten weiter.
  • Der Adjutant durchläuft so eine Lernphase, welche mit einer entsprechenden Prüfung abgeschlossen werden kann und den Aufstieg zum Advokaten ermöglicht.

Der Advokat

Der Advokat ist der oberste Ermittler der Advokatenkammer und fungiert als Ankläger oder Verteidiger in Straffällen. Dieser Rang hebt den Träger in die Position eines Stadtbediensteten und unterstellt ihn deren Rechten und Pflichten.

  • Der Advokat fasst die Ergebnisse seiner Ermittler zu einem abschließenden Bericht zusammen.
  • Er ist für die Fehltritte der ihm unterstehenden Ermittler verantwortlich und hat durch eigene Ermittlungen Sorge zu tragen, dass die Ergebnisse seiner Kammer vollständig sind.
  • Der Advokat arbeitet in Kooperation mit der Silberwache und ist dieser Unterstellt ab dem Rang des Leutnants.
  • Der Advokat hat als Stadtbediensteter und Zusatzermittler der Stadt Mîrhaven Zugang zu Schriften und Akten bis auf Widerspruch.
  • Er ist berechtigt, Angeklagte zu verteidigen oder die Anklage zu führen.
  • Als Verteidiger fungiert er durch Wahl des Angeklagten oder aber durch Einsatz als Pflichtverteidiger.
  • Als Ankläger fungiert er, wenn die Stadt oder die Inquisition einen Ankläger neben dem Inquisitor verlangt.
  • Er arbeitet in beiden Fällen dem obersten Richter zu und ist diesem unterstellt.
  • Der Advokat legt dem obersten Gericht seine Ergebnisse und Berichte vor und trägt damit zu einer zügigen und gerechten Urteilsfindung bei.