Valgard
Fakten
- Geografische Lage: Die Burgstadt liegt im Südosten der Insel nahezu malerisch in der Bucht der Heißen Winde. Wo sich ehemals das Dorf der Halblinge befand, thront nun die Burg des Herzogs Laurence von Greifenfels. Umgeben von rotbedachten Häusern, die sich in dichten Gassen auf das kleine, gut gesicherte Stück Land am Meer drängen, bildet sie den höchsten Punkt der Siedlung.
- Klima: Wie die „Bucht der Heißen Winde“ es schon vom Namen her verlauten lässt, ist das Klima hier eher warm gemäßigt. An manchen Tagen auch schwül, sobald die Feuchtigkeit aus dem südlich gelegenen Sumpf in die Gassen der Stadt zieht. Obst, Gemüse und Wein, Kartoffeln und Mais gedeihen hier gut.
- Einwohnerzahl: ca. 3.500 Bürger, überwiegend Menschen
- Sprache: Chondathan (Amtssprache), Handelssprache, Handelssprache des Unterreichs, Orkisch
- Alter: 2 Jahre
- Staatsform: Autoritarismus
- wichtige Handelsgüter: Agrarprodukte, Edelsteine
- Handwerk: Zauberschulen (Schreiber), Juwelier, Feinschmied, Bogner, Lazarett (Trankmischer)
- Lokale Religion: Tyrannos, Jergal, Garagos, Beshaba. Weniger verbreitete Minoritäten: Shar (inoffiziell), Kelemvor, Lathander;
offizielle negative Religionsfreiheit - Währung: Platingreifen, Goldgeier, Silberkrähen, Kupfersperlinge
Umgebung
Die Umgebung im Tal zwischen der schroffen, Südlichen Küste im Osten, den vulkanischen Gebirgsresten im Westen und dem Sumpf im Süden zeigt sich ländlich. Die Spuren der halbling'schen Kultivierung sind noch deutlich und werden von den jetzigen Siedlern weiter gefördert.
Geschichte
Einst fand man auf diesem Grund und Boden das Halblingsdorf Hohenbrunn. Dramatische Verwicklungen mit der Insel der Verdammten und dem Unterreich veranlassten die Zauberer der kleinen Gemeinde zu dem drastischen Schritt, ihr Heil in einer magischen Flucht zu suchen. Das Unterfangen schlug fehl und in einer dramatischen Rettungsaktion konnte die kleine Gemeinde weitestgehend gerettet werden. Allein das Dorf selbst wurde dem Erdboden gleich gemacht. Diesen Umstand nutzte die neue Führung der Valvecs, um von ihrer dem Untergang geweihten, Insel zu fliehen und das Land für sich zu beanspruchen. Seitdem wächst und gedeiht dort die kleine Stadt unter der Burg.
Orte von Interesse
- Eyriks Taverne
- Tempel des Tyrannos
- Collegium Arcani
- Burg Greifenfels
- die Unterstadt
Gesetze
Allgemein
- Das Wort des Herzogs ist Gesetz. Den Befehlen des Herzogs ist stets Folge zu leisten.
- Die Garde vertritt in der Stadt und im nahen Umkreis der Stadt das Recht des Herzogs. Den Befehlen der Garde ist Folge zu leisten.
- Es ist strengstens verboten, den Herzog oder seine Vertreter anzugreifen oder ihnen zu schaden. Darüber hinaus ist es verboten, sich als ein Vertreter des Herzogs auszugeben.
- Das Tragen von blank gezogenen Waffen ist nur dem Herzog und seinen Vertretern gestattet.
- Das Wirken von arkaner und klerikaler Magie ist Nichtlegimetierten strengstens untersagt.
Glaube
- Jedwedem Besucher, Bewohner und Bürger der Stadt ist es erlaubt, seinen Glauben im Privaten frei auszuleben.
- Öffentliche Huldigungen, Predigten oder Opferriten sind den vom Herzog in der Stadt legitimierten Glaubensrichtungen vorbehalten.
Bevölkerung und Fraktionen
- Gäste sind Reisende ohne Verbindungen in Valgard
- Bewohner haben Fürsprecher in Valgard oder vergüten ihren Schutz angemessen. Bewohner sind keine Bürger der Stadt bis sie einen Bürgerbrief erworben haben.
- Bürger nennen einen Bürgerbrief der Stadt Valgard ihr Eigen.
Recht (Interimsversion)
- Bewohnern und Bürgern Valgard ist es gestattet, Anklage zu erheben. Der Herzog und/oder einer seiner Vertreter sind Rechtsprecher.
- Strafbar sind alle Handlungen, die nicht persönlich geregelt werden können und einen körperlichen und/oder seelischen Schaden an einem Bürger Valgards, dessen Eigentum, Schutzbefohlenen oder einen Schaden an der Stadt selbst zur Grundlage haben.
- Straftaten an der Stadt oder Bürgern Valgards, die außerhalb der Stadtmauern begangen werden, können hier dennoch verurteilt werden. Der Verurteilte hat durch die richtende Instanz über sein Strafmaß informiert zu werden. Durch das Betreten der Stadt setzt sich ein Verurteilter der Exekutiven Valgard aus.
- Das Strafmaß wir individuell nach Schwere der Tat durch die Gerichtsbarkeit festgelegt.
- Die Gesetzmäßigkeiten anderer Städte oder Siedlungen haben keinerlei Auswirkung auf das Leben in den Grenzen der Stadt; jedwede Lösegelder, Vogelfreiheit oder Ähnliches sind hier aufgehoben.
- Jede Person, die in Valgard Zuflucht sucht, ist verpflichtet bei der Garde vorstellig zu werden und offen zulegen, wenn gegen sie in anderen Siedlungen Strafverfahren anhängig sind, der Strafvollzug noch offen ist, sie für vogelfrei erklärt wurde oder ein Kopfgeld auf sie ausgesetzt wurde.
Handel
- Jeder Handel zwischen Bürgern und Nicht-Bürgern ist durch Abgaben (im Wert eines Zehnt der gehandelten Waren durch den Nicht-Bürger) an die Stadt zu vergüten. Handel unter Bürgern wird nicht besteuert. Der Zehnte ist direkt an den Herzog oder seine Vertreter zu entrichten.
- Die Beauftragung zu Mord, Diebstahl, Erpressung, Schmähung, Rebellion und Misshandlung ist verboten. Die Ausführung solcher Taten an Bürgern, Bewohnern oder Gästen des Herzogtums ist verboten.
Krieg
- Im Falle eines offenen Krieges werden alle Bewohner und Bürger der Stadt zum militärischen Dienste einberufen. Deserteure werden ohne Vorwarnung für vogelfrei erklärt und müssen mit den Konsequenzen bis hin zur Todesstrafe rechnen.
Sonstiges
- Anträge auf Sondergenehmigungen zu den einzelnen Gesetzespunkten sind an entsprechend befugte Personen zu stellen. Sie gelten nur als erteilt, wenn sie gültig und mit entsprechendem Siegel versehen sind. Sondergenehmigungen sind jedem Bürger oder Staatsdiener auf Verlangen vorzuzeigen. Diese Sondergenehmigungen können, bis auf weiteres, bei seiner Durchlaucht beantragt werden.
- Zusätzlichen Erlässen in der Stadt ist Folge zu leisten. Jene sind durch die Stadt vor den betreffenden Orten auszuhängen.
Ränge und Ämter
Ansehen der Völker
In diesem Abschnitt wird das Ansehen der Völker in Valgard wiedergegeben, somit könnt Ihr Euch besser vorstellen, wie die NSCs auf Eure Charaktere reagieren würden. Dieses Ansehen stellt das Ansehen bei den durchschnittlichen Bürgern dar, bei einzelnen NSCs können diese Richtwerte natürlich abweichen.
- Goldzwerge, Schildzwerge, Mondelfen, Sonnenelfen, Wildelfen und Waldelfen: Den meisten Einwohnern ist der Krieg mit den Zwergen und Elfen in guter Erinnerung. Sollte ein Angehöriger dieser Völker im Herzogtum auftauchen, schlägt ihnen also nicht unbedingt Wohlwollen entgegen. Die Wachen sind nicht gerade für ein zimperlichen Umgang bekannt, schon gar nicht mit Elfen und Zwergen. Schikane wird da an der Tagesordnung sein, sobald sich Gelegenheit bietet.
- Grauzwerge, Drow, Grauorks, Halb-Drow, Halb-Orks, Aasimar und Tieflinge: Grauzwerge, Drow und Grauorks sind offiziell in Valgard nicht geduldet. Offene Sichtungen wird es deswegen selten bis gar nicht geben. Was hinter verschlossenen Türen geschieht, steht auf einem anderen Blatt. Natürlich gemahnt auch in Valgard selbst den durchtriebensten Menschen die Vorsicht dazu, diesen Rassen mit gebührendem Misstrauen entgegen zu treten. Halb-Drow, Halb-Orks und Tieflinge werden meistens eher misstrauisch beäugt. „Bastarde“ im allgemeinen haben es eher schwerer als Menschen, in Valgard zu Anerkennung und Achtung zu kommen.
- Tiefengnome, Felsengnome, Halb-Elfen, Leichtfuß-Halblinge und Beherzte Halblinge: Gnome und Halblinge im Allgemeinen werden eher mit skeptischen Blicken beobachtet. Ebenso wird es einem Aasimar oder Halb-Elfen ergehen. Kleine sarkastische Anmerkungen, schlechte Witze und ausgiebige, bis hin zu entwürdigenden Kontrollen durch die Wachen sind keine Seltenheit. Dennoch werden Angehörige jener Völker als Handelspartner und Gäste toleriert, solange sie sich an die Gesetze halten.
- Luftgenasi, Erdgenasi, Feuergenasi, Wassergenasi: Die Berührten der Elementarebene werden vielleicht einige abschätzende Blicke ertragen müssen. Es geht ihnen da vermehrt wie den Bastarden und Mischlingen, nur dass ihnen zudem noch die Bürde der Andersartigkeit anlastet. Auch sie haben es eher schwerer als Menschen und auch sie sind der Willkür der Garde vermehrt ausgesetzt.
- Menschen: Menschen sind die unangefochtene Königsrasse der Stadt. Ihnen stehen alle Türen und Tore offen - es sei denn, jemand Mächtiges in der Stadt hat etwas gegen jemanden oder der Herzog selbst interveniert.
- Reinblütiger Yuan-Ti: Es ist sehr unwahrscheinlich, dass ein reinblütiger Yuan-Ti als dieser erkannt wird und wenn, wird er so offiziell der Stadt verwiesen wie ein Drow, Duergar oder Ork.
Ansehen der Gilden
- Winterwächter:
- Smaragdenklave: Die Herrscher Valgards bemühen sich offiziell, die Vegetation zu pflegen und nach außen hin wenig Anstoß für Enklave-Mitglieder zu bieten. Verwicklungen im Zuge der verheerenden Zerstörung um den sog. „Aschewandler“ sowie nachhaltige Perversion um den Kult der „Schwarzen Orchidee“ erschweren jedoch die Beziehungen mit vielen gut gesinnten Druiden.
- Der Arkane Orden: Die allgemeinen Ansichten des Arkanen Ordens werden auf Valgard belächelt. Das einstige Verbot der Nekromantie in Mirhaven sowie vieler Beschwörungszauber wurde in Valgard als lächerlich empfunden und man sieht nach wie vor gerne auf die Mitglieder der Mîrhavener Magierzunft herab.
Organisationen
- Herzogsgarde: Die Garde ist unterteilt in zwei offensichtliche Abteilungen. Zum Einen gibt es die allgemeine Garde, welche für den Schutz der Stadt, die Durchsetzung von Recht und Ordnung und die allgemeine Sicherheit der Bevölkerung und Gäste zuständig ist. Ferner gibt es die Elitetruppe der Garde: die Leibwache des Herzogs. Beiden Einheiten sollte man widerspruchslos Folge leisten, möchte man Ärger vermeiden.
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Wichtige Persönlichkeiten
Herrscherhaus
- Herzog Laurence von Greifenfels – Stadthalter Valgard
- Markgraf Isenberg von Krähenfels – Seneschall Valgards
Tyrannoskirche
- Centa Pavkovic
- Keara Malin von Stahlberg, Ritterin Valgards
Unterstadt
- Der Präparator
- Der Rattenkönig