Bürgerschaftsantrag und Vorraussetzungen

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Gesetzesblatt zu Mirhaven

Legende
Dies ist nur eine Seite von Vielen, die das Gesetz, die Rechte und Pflichten eines Bürgers der Stadt Mîrhaven, inne hat.


Bürger Mîrhavens

Jeder, der Mîrhaven als seinen Lebensmittelpunkt und Wohnort erwählt hat und sich länger als einen Mondenlauf in der Stadt mit dieser als Lebensmittelpunkt aufgehalten hat, hat das Recht die Bürgerschaft Mîrhavens zu beantragen. Ein Antrag zur Bürgerschaft wird bei Stadtverwaltung entweder schriftlich eingereicht oder in persona bei einem Bediensteten des Rathauses vorgetragen. Verwaltungsangestellte prüfen auf Einhaltung der Fristen und Voraussetzungen und tragen den Namen bei Erhalt der Bürgerschaft ins Bürgerregister ein.

  • Die Stadt behält sich vor, einen Bürgen zu verlangen, sollten Zweifel am Antragsteller bestehen, welche eine vollständige Ablehnung nicht rechtfertigen, eine reibungslose Aufnahme in das Bürgerregister jedoch auch nicht in Frage kommt.
  • Die Stadt behält sich vor, Bürgerschaftsanträge bei Zweifel an Tugendhaftigkeit oder Verhalten des Antragstellers abzulehnen.
  • Die Stadt behält sich vor, erteilte Bürgerschaften bei Verstoß gegen die Bürgerpflichten temporär oder permanent zu entziehen.


Einem jeden Bürger der Stadt Mîrhaven seien die folgenden Pflichten auferlegt:

  • Er halte sich innerhalb der Stadtmauern Mîrhavens und auf den freien Gebieten Amdirs an die Gesetze der Stadt und sei ein Beispiel guter Tugend für Mitbürger und Reisende.
  • Er halte sich in den freien Städten der anderen Völker und Vereinigungen der Insel Amdir an die dort auferlegten Gesetze und halte sich fern von rufschädigendem Verhalten für die Stadt Mîrhaven.
  • Er zahle einen Zehnt seiner Einnahmen im Mondenlauf an die Stadt Mîrhaven.
  • Er leiste einen Beitrag zum Stadterhalt in Zeiten der Not.
  • Er führe Mîrhaven als seinen Lebensmittelpunkt und Wohnort.


Mit gültiger Bürgerschaft gehen die folgenden Privilegien und Rechte fuer den Bürger einher:

  • Er erhalte die Möglichkeit, Anklage zu stellen, sei es öffentlich bei der Silberwache oder privat durch einen Advokaten der Stadt.
  • Er erhalte das Recht auf Selbstverteidigung im Falle einer Anklage gegen ihn. Es sei ihm möglich, die Verteidigung an einen von der Stadt gestellten Advokaten oder an eine von ihm gewählte Person abzutreten.
  • Er mag erwählt werden in den Dienst eines Schöffen zur Beiwohnung und Urteilsfindung bei Gerichtsverfahren.
  • Er mag einer Fraktion beitreten und in jener Dienst für selbige übernehmen. Ebenso erhalte er das Recht zur aktiven Mitgestaltung der fraktionellen Organisation und deren Sprecherwahl.
  • Er erhalte das Recht, sich in städtischen Amtspositionen zu verdingen.
  • Er erhalte das Recht zu Erstand, Mietung oder Pachtung von Wohn- und Verkaufsraum.
  • Er erfahre diplomatische Unterstützung seitens der Stadt, so er gedenkt für Projekte – seien sie privat oder städtisch – an andere Völker oder Vereinigungen der Insel Amdir heranzutreten.
  • Er erfahre diplomatische Unterstützung seitens der Stadt im Falle von Auseinandersetzungen mit anderen Völkern oder Vereinigungen der Insel Amdirs. Diese Unterstützung erklärt ihn nicht immun gegenüber der Gesetzgebung anderer Völker oder Vereinigungen.
  • Er erhalte das Recht für jene zu bürgen, die nach der Bürgerschaft Mîrhavens sinnen, doch Bürgschaft benötigen. Mit der Bürgschaft trage er Verantwortung für seinen Mündel, weise und leite ihn zu bravem Verhalten und Gesetzestreue, und stehe ihm bei Schuld zur Seite. Im Falle von Vergehen des Mündels behält sich die Stadt je nach Schwere vor, die Verantwortung seitens des Bürgen einzufordern.


Gast Mîrhavens

Ein Jeder der freien Völker, der die Stadt Mîrhaven betrete und keine gültige Bürgerschaft jener sein Eigen nennen mag, sei als Gast der Stadt Mîrhaven anzusehen. Mit dem Betreten der Stadt sei ihm die Pflicht auferlegt, sich an die Gesetze der Stadt zu halten und die Gastfreundschaft der Stadt nicht zu missbrauchen. Bei Zuwiderhandlung behält sich die Stadt vor, den Gast strafrechtlich zu verfolgen oder der Stadt zu verweisen. Weiterhin nehme der Gast zur Kenntnis, dass die Stadt sich dem Schutz des Gastes verweigern und ihn strafrechtlich verfolgen kann, so jener für verbrecherisches Verhalten (auch wenn außerhalb der Mîrhavener Stadtmauern begangen) bekannt sei oder er bei anderen freien Völkern und Vereinigungen der Insel Amdirs als Krimineller gesucht wird.

Innerhalb der Mauern Mîrhavens genieße der Gast die folgenden Privilegien und Rechte:

  • Er geniesse Schutz und Gaststatt der Stadt Mirhaven, solange er sich keiner Vergehen schuldig mache.
  • Er erhalte das Recht, sich in der Stadt eines Berufes zu verdingen, sofern jener dem Anstand der Stadt entspricht und nicht wider der Gesetze ist.
  • Er erhalte die Möglichkeit, Handlungen wider der Gesetzgebung Mîrhavens bei der Silberwache zur Sprache zu bringen und sie auf Missstände aufmerksam zu machen.
  • Er erhalte das Recht auf Selbstverteidigung bei Anklage gegen ihn. Im Falle einer unzulänglichen Selbstverteidigung mag er das Recht durch Verteidigung mittels einer Vertretung erhalten. Jenes wird durch einen Silberwächter im Mindestrang des Feldwebels geprüft und eine Vertretung durch selbigen ernannt.
  • Er erhalte das Recht, einen Antrag auf Bürgerschaft bei der Stadtverwaltung zu stellen, so er die Voraussetzungen erfülle.

Im Falle von Vergehen und Zuwiderhandlungen behält sich die Stadt das Recht vor, Gästen ihre Rechte temporär oder permanent zu entsagen. Sei ein Gast Mîrhavens gleichsam Bürger einer anderen Stadt Amdirs, behält sich die Stadt Mîrhaven das Recht vor, betreffendes Heim des Gastes über Fehltritte und Zuwiderhandlungen dessen zu informieren und – im Falle von schweren Verbrechen – betreffendes Heim Verantwortung für den Gast tragen zu lassen.