Spielerhaus: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein tolles Feature Amdirs ist, dass euer Charakter ein eigenes Haus Mieten/Beziehen bzw. Bauen und Einrichten kann. Hierzu die Regeln.
Ein tolles Feature Amdirs ist, dass euer Charakter ein eigenes Haus Mieten/Beziehen bzw. Bauen und Einrichten kann. Hierzu die Regeln.


== Grundregeln für den Kauf ==
== Grundregeln für den Kauf ==
*1. Häuser / Zimmer ab sechs Monaten Amdirzugehörigkeit. Es gibt keine Rufvoraussetzungen mehr. Der für das Gebiet zuständige SL entscheidet, ob der Charakter sich ausreichend verdient gemacht hat, um eine Baugenehmigung an seinem Wunschort zu erhalten.
*1. Häuser / Zimmer ab '''sechs Monaten''' Amdirzugehörigkeit. Es gibt keine Rufvoraussetzungen mehr. Der für das Gebiet zuständige SL entscheidet, ob der Charakter sich ausreichend verdient gemacht hat, um eine Baugenehmigung an seinem Wunschort zu erhalten.
*2. Nur ein Haus und zwei Schlüssel pro Charakter (= Besitzer)
*2. Nur ein Haus und zwei Schlüssel pro Charakter (= Besitzer).
*3. Haus- / Zimmerkauf ist im Rollenspiel auszuspielen und ein Forenbeitrag im entsprechenden Forum zu erstellen.
*3. Haus- / Zimmerkauf ist im Rollenspiel auszuspielen und ein Forenbeitrag im entsprechenden Forum zu erstellen.
*4. Ab sechs Monaten Inaktivität kann nach SL-Entscheid die Immobilie für andere Spieler freigestellt werden. Der Inhalt wird gelöscht oder in einer Zwangsversteigerung an einen anderen Spieler übertragen. Der Kaufpreis muss dann nochmal neu beglichen werden. Eine kostengünstigere Vererbung an andere oder eigene Charaktere ist nicht möglich.
*4. Ab sechs Monaten Inaktivität kann nach SL-Entscheid die Immobilie für andere Spieler '''freigestellt''' werden. Der Inhalt wird gelöscht oder in einer Zwangsversteigerung an einen anderen Spieler übertragen. Der Kaufpreis muss dann nochmal neu beglichen werden. Eine kostengünstigere Vererbung an andere oder eigene Charaktere ist nicht möglich.
*5. Baugrundstücke außerhalb der Städte und Dörfer werden ausschließlich für naturverbundene Charaktere wie Druiden, Waldläufer o.ä. genehmigt. In begründeten Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden.
*5. Baugrundstücke außerhalb der Städte und Dörfer werden ausschließlich für naturverbundene Charaktere wie Druiden, Waldläufer o. ä. genehmigt. In begründeten Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden.
*6. Ein ''Gebäude-Nutzen'' für alle Spieler Amdirs ist erwünscht. Der ist dann gegeben, wenn auch im RP ein öffentliches Interesse bestehen würde. Dabei ist zu beachten, dass dieser öffentliche Nutzen sich auf eine Funktion beschränkt. Hintergrund: Erfüllt ein Gebäude mehr als nur eine Funktion besteht die Gefahr, dass anderen Spielern Konzepte vorweggenommen werden, oder es rasch zuviele ähnliche Einrichtungen auf engem Raum gibt, was nicht gewollt sein kann.
*6. Ein ''Gebäude-Nutzen'' für alle Spieler Amdirs ist erwünscht. Der ist dann gegeben, wenn auch im RP ein öffentliches Interesse bestehen würde. Dabei ist zu beachten, dass dieser öffentliche Nutzen sich auf eine Funktion beschränkt. Hintergrund: Erfüllt ein Gebäude mehr als nur eine Funktion, besteht die Gefahr, dass anderen Spielern Konzepte vorweggenommen werden, oder es rasch zu viele ähnliche Einrichtungen auf engem Raum gibt, was nicht gewollt sein kann.
*7. Illegale oder zwielichte Funktion können im RP in zwielichten Kreisen einen "öffentlichen Nutzen" haben. Die "echt" öffentliche Einrichtung als Tarnung muss dabei natürlich einem anderen Zweck dienen.  
*7. Illegale oder zwielichte Funktion können im RP in zwielichten Kreisen einen "öffentlichen Nutzen" haben. Die "echt" öffentliche Einrichtung als Tarnung muss dabei natürlich einem anderen Zweck dienen.  
*8. Die öffentlichen Innenräume sollten von der Dimension der Einrichtung angemessen sein.
*8. Die öffentlichen Innenräume sollten von der Dimension der Einrichtung angemessen sein.
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*4. Bezahlt wird an den SL bei Schlüsselübergabe. Anzahlungen, Teilzahlungen und Miete sind ausgeschlossen.
*4. Bezahlt wird an den SL bei Schlüsselübergabe. Anzahlungen, Teilzahlungen und Miete sind ausgeschlossen.
   
   
== Kosten ==
== Kosten ==
=== Standardvariante ===
=== Standardvariante ===
*1. Vorgefertigtes Standardhaus / -zimmer mit 2 - 2,5 Zimmern (Wohn-, Ess-, Schlafzimmer) für 10.000 GM
*1. Vorgefertigtes Standardhaus / -zimmer mit 2 - 2,5 Zimmern (Wohn-, Ess-, Schlafzimmer) für 10.000 GM
*2. Zimmer / Lagerraum innerhalb einer NPC-Map. Dieses kostet 5.000 GM und ist immer an die Bedingung geknüpft, dass dort eine persistente Kiste gekauft wird. Das Zimmer oder der Lagerraum hat immer eine Standardausstattung und es werden keinerlei Sonderwünsche beachtet.
*2. Zimmer / Lagerraum innerhalb einer NSC-Map. Dieses kostet 5.000 GM und ist immer an die Bedingung geknüpft, dass dort eine persistente Kiste gekauft wird. Das Zimmer oder der Lagerraum hat immer eine Standardausstattung und es werden keinerlei Sonderwünsche beachtet.
*3. Persistente Kiste für 100.000 GM
*3. Persistente Kiste für 100.000 GM
   
   
=== Exklusivvariante ===
=== Exklusivvariante ===
Abrechnung pro Til (also kleinstes mögliches Spielfeld)
Abrechnung pro Til (also kleinstes mögliches Spielfeld)
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=== Hausbau mit mehreren Chars===
=== Hausbau mit mehreren Chars===
*Jedes Haus muss einen Haupteigentümer haben.
*Jedes Haus muss einen Haupteigentümer haben.
*Sollte ein Mitbewohner geplant sein und dieser klar abgegrenzte Bereiche haben (zb: eigenes Schlafzimmer ) kann die Abrechnung für diese Tiles seperat erfolgen.
*Sollte ein Mitbewohner geplant sein und dieser klar abgegrenzte Bereiche haben (z. B: eigenes Schlafzimmer) kann die Abrechnung für diese Tiles separat erfolgen.
*Der Haupteigentümer zahlt seine Bereiche und alle gemeinsam genutzen Bereiche.
*Der Haupteigentümer zahlt seine Bereiche und alle gemeinsam genutzen Bereiche.
*Der Mitbewohner nur seine Bereiche.
*Der Mitbewohner nur seine Bereiche.


=== Förderung von Nutzen für alle Spieler ===
=== Förderung von Nutzen für alle Spieler ===
*Die Spielleitung kann Rabatte geben für Bereiche mit öffentlichen Nutzen.(bsp. Geschäfte)
*Die Spielleitung kann Rabatte geben für Bereiche mit öffentlichen Nutzen (bsp. Geschäfte).
*Die Höhe des Rabattes obliegt der Spielleitung.
*Die Höhe des Rabattes obliegt der Spielleitung.


 
== Gildenhaus ==
== Gildenhaus: ==
Gildenhaus ab fünf Gilden- oder Klanmitgliedern, die ihre Gilde über '''mindestens 3 Monate''' im Vorfeld ausgespielt haben. Gilt für alle Völker. Vorgefertigtes oder selbst gemapptes Gildenhaus mit vier Zimmern und einem Versammlungsraum. Jedes Gildenmitglied erhält einen Schlüssel. Der Bau sollte ebenfalls im RP ausgespielt werden und ein entsprechender Forenbeitrag erstellt werden. Die Kosten sind an die Exklusivvariante angelehnt, jedoch können Gilden je nach Eigeninitiative mehr oder weniger hohe Preisnachlässe bekommen.
Gildenhaus ab fünf Gilden- oder Klanmitgliedern, die ihre Gilde über mindestens 3 Monate im Vorfeld ausgespielt haben. Gilt für alle Rassen. Vorgefertigtes oder selbst gemapptes Gildenhaus mit vier Zimmern und einem Versammlungsraum. Jedes Gildenmitglied erhält einen Schlüssel. Der Bau sollte ebenfalls im RP ausgespielt werden und ein entsprechender Forenbeitrag erstellt werden. Die Kosten sind an die Exklusivvariante angelehnt, jedoch können Gilden je nach Eigeninitiative mehr oder weniger hohe Preisnachlässe bekommen.

Version vom 25. Juni 2021, 01:01 Uhr

Ein tolles Feature Amdirs ist, dass euer Charakter ein eigenes Haus Mieten/Beziehen bzw. Bauen und Einrichten kann. Hierzu die Regeln.

Grundregeln für den Kauf

  • 1. Häuser / Zimmer ab sechs Monaten Amdirzugehörigkeit. Es gibt keine Rufvoraussetzungen mehr. Der für das Gebiet zuständige SL entscheidet, ob der Charakter sich ausreichend verdient gemacht hat, um eine Baugenehmigung an seinem Wunschort zu erhalten.
  • 2. Nur ein Haus und zwei Schlüssel pro Charakter (= Besitzer).
  • 3. Haus- / Zimmerkauf ist im Rollenspiel auszuspielen und ein Forenbeitrag im entsprechenden Forum zu erstellen.
  • 4. Ab sechs Monaten Inaktivität kann nach SL-Entscheid die Immobilie für andere Spieler freigestellt werden. Der Inhalt wird gelöscht oder in einer Zwangsversteigerung an einen anderen Spieler übertragen. Der Kaufpreis muss dann nochmal neu beglichen werden. Eine kostengünstigere Vererbung an andere oder eigene Charaktere ist nicht möglich.
  • 5. Baugrundstücke außerhalb der Städte und Dörfer werden ausschließlich für naturverbundene Charaktere wie Druiden, Waldläufer o. ä. genehmigt. In begründeten Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden.
  • 6. Ein Gebäude-Nutzen für alle Spieler Amdirs ist erwünscht. Der ist dann gegeben, wenn auch im RP ein öffentliches Interesse bestehen würde. Dabei ist zu beachten, dass dieser öffentliche Nutzen sich auf eine Funktion beschränkt. Hintergrund: Erfüllt ein Gebäude mehr als nur eine Funktion, besteht die Gefahr, dass anderen Spielern Konzepte vorweggenommen werden, oder es rasch zu viele ähnliche Einrichtungen auf engem Raum gibt, was nicht gewollt sein kann.
  • 7. Illegale oder zwielichte Funktion können im RP in zwielichten Kreisen einen "öffentlichen Nutzen" haben. Die "echt" öffentliche Einrichtung als Tarnung muss dabei natürlich einem anderen Zweck dienen.
  • 8. Die öffentlichen Innenräume sollten von der Dimension der Einrichtung angemessen sein.
  • 9. Handwerksbänke dürfen nur in den geschlossenen Bereichen platziert werden.
  • 10. Mehrfachbesitz und Wohngemeinschaften ab vom Gildenhaus sind nur in Ausnahmefällen nach Rücksprache mit der Spielleitung möglich.

Vorgehensweise

  • 1. Immobilie, die zum Verkauf angeboten wird, auf Amdir lokalisieren.
  • 2. Überprüfung des Charakters auf die oben genannten Regeln
  • 3. Zuständigen SL um Genehmigung fragen und weitere Anweisungen abwarten.
  • 4. Bezahlt wird an den SL bei Schlüsselübergabe. Anzahlungen, Teilzahlungen und Miete sind ausgeschlossen.

Kosten

Standardvariante

  • 1. Vorgefertigtes Standardhaus / -zimmer mit 2 - 2,5 Zimmern (Wohn-, Ess-, Schlafzimmer) für 10.000 GM
  • 2. Zimmer / Lagerraum innerhalb einer NSC-Map. Dieses kostet 5.000 GM und ist immer an die Bedingung geknüpft, dass dort eine persistente Kiste gekauft wird. Das Zimmer oder der Lagerraum hat immer eine Standardausstattung und es werden keinerlei Sonderwünsche beachtet.
  • 3. Persistente Kiste für 100.000 GM

Exklusivvariante

Abrechnung pro Til (also kleinstes mögliches Spielfeld)

  • 1. bis 5. Til: je Til 10.000 GM
  • 6. bis 10. Til: je Til 30.000 GM
  • ab dem 11. Til: je Til 100.000 GM
  • pro Handwerksbank (Steinmühle, Werkbank, ect.): 25.000 GM
  • persistente Kiste: 100.000 GM
  • sprechender NPC oder Haustier: 100.000 GM

Hausbau mit mehreren Chars

  • Jedes Haus muss einen Haupteigentümer haben.
  • Sollte ein Mitbewohner geplant sein und dieser klar abgegrenzte Bereiche haben (z. B: eigenes Schlafzimmer) kann die Abrechnung für diese Tiles separat erfolgen.
  • Der Haupteigentümer zahlt seine Bereiche und alle gemeinsam genutzen Bereiche.
  • Der Mitbewohner nur seine Bereiche.

Förderung von Nutzen für alle Spieler

  • Die Spielleitung kann Rabatte geben für Bereiche mit öffentlichen Nutzen (bsp. Geschäfte).
  • Die Höhe des Rabattes obliegt der Spielleitung.

Gildenhaus

Gildenhaus ab fünf Gilden- oder Klanmitgliedern, die ihre Gilde über mindestens 3 Monate im Vorfeld ausgespielt haben. Gilt für alle Völker. Vorgefertigtes oder selbst gemapptes Gildenhaus mit vier Zimmern und einem Versammlungsraum. Jedes Gildenmitglied erhält einen Schlüssel. Der Bau sollte ebenfalls im RP ausgespielt werden und ein entsprechender Forenbeitrag erstellt werden. Die Kosten sind an die Exklusivvariante angelehnt, jedoch können Gilden je nach Eigeninitiative mehr oder weniger hohe Preisnachlässe bekommen.