Bürgerschaftsantrag und Vorraussetzungen

Aus wiki.amdir.de
Version vom 18. September 2015, 13:21 Uhr von de>-emptysoul- (→‎Gesetzesblatt zu Mirhaven)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Gesetzesblatt zu Mirhaven

Legende

Dies ist nur eine Seite von Vielen die das Gesetz, die Rechte und Pflichten eines Bürgers der Stadt Mîrhaven, inne hat.


Buerger Mirhavens

Jeder, der Mirhaven als seinen Lebensmittelpunkt und Wohnort erwaehlt hat und sich laenger als einen Mondenlauf in der Stadt mit dieser als Lebensmittelpunkt aufgehalten hat, hat das Recht die Buergerschaft Mirhavens zu beantragen. Ein Antrag zur Buergerschaft wird bei Stadtverwaltung entweder schriftlich eingereicht oder in Persona bei einem Bediensteten des Rathauses vorgetragen. Verwaltungsangestellte pruefen auf Einhaltung der Fristen und Voraussetzungen und tragen den Namen bei Erhalt der Buergerschaft ins Buergerregister ein.

  • Die Stadt behaelt sich vor einen Buergen zu verlangen sollten Zweifel am Antragsteller bestehen, welche eine vollstaendige Ablehnung nicht rechtfertigen, eine reibungslose Aufnahme in das Buergerregister jedoch auch nicht in Frage kommt.
  • Die Stadt behaelt sich vor Buergerschaftsantraege bei Zweifel an Tugendhaftigkeit oder Verhalten des Anstragsstellers abzulehnen.
  • Die Stadt behaelt sich vor erteilte Buergerschaften bei Verstoss gegen die Buergerpflichten temporaer oder permanent zu entziehen.


Einem jeden Buerger der Stadt Mirhaven seien die folgenden Pflichten auferlegt:

  • Er halte sich innerhalb der Stadtmauern Mirhavens und auf den freien Gebieten Amdirs an die Gesetze der Stadt und sei ein Beispiel guter Tugend fuer Mitbuerger und Reisende
  • Er halte sich in den freien Staedten der anderen Voelker und Vereinigungen der Insel Amdir an die dort auferlegten Gesetze und halte sich fern von rufschaedigendem Verhalten fuer die Stadt Mirhaven
  • Er zahle einen Zehnt seiner Einnahmen im Mondenlauf an die Stadt Mirhaven
  • Er leiste einen Beitrag zum Stadterhalt in Zeiten der Not
  • Er fuehre Mirhaven als seinen Lebensmittelpunkt und Wohnort


Mit gueltiger Buergerschaft gehen die folgenden Privilegien und Rechte fuer den Buerger einher:

  • Er erhalte die Moeglichkeit Anklage zu stellen, sei es oeffentlich bei der Silberwache oder privat durch einen Advokaten der Stadt
  • Er erhalte das Recht auf Selbstverteidigung im Falle einer Anklage gegen ihn. Es sei ihm moeglich die Verteidigung an einen von der Stadt gestellten Advokaten oder an eine von ihm gewaehlte Person abzutreten.
  • Er mag erwaehlt werden in den Dienst eines Schoeffen zur Beiwohnung und Urteilsfindung bei Gerichtsverfahren
  • Er mag einer Fraktion beitreten und in jener Dienst fuer eben selbe uebernehmen. Ebenso erhalte er das Recht zur aktiven Mitgestaltung der fraktionellen Organisation und deren Sprecherwahl
  • Er erhalte das Recht sich in staedtischen Amtspositionen zu verduengen
  • Er erhalte das Recht zu Erstand, Mietung oder Pachtung von Wohn- und Verkaufsraum
  • Er erfahre diplomatische Unterstuetzung seitens der Stadt, so er gedenkt fuer Projekte - seien sie privat oder staedtisch - an andere Voelker oder Vereinigungen der Insel Amdir heranzutreten
  • Er erfahre diplomatische Unterstuetzung seitens der Stadt im Falle von Auseinandersetzungen mit anderen Voelkern oder Vereinigungen der Insel Amdirs. Diese Unterstuetzung erklaert ihn nicht immun gegenueber der Gesetzgebung anderer Voelker.
  • Er erhalte das Recht fuer Jene zu buergen, die nach der Buergerschaft Mirhavens sinnen doch Buergschaft benoetigen. Mit der Buergschaft trage er Verantwortung fuer seinen Muendel, weise und leite ihn zu bravem Verhalten und Gesetzestreue, und stehe ihm bei Schuld zur Seite. Im Falle von Vergehen des Muendels behaelt sich die Stadt je nach Schwere vor die Verantwortung seitens des Buergen einzufordern.



Gast Mirhavens

Ein Jeder der freien Voelker, der die Stadt Mirhaven betrete und keine gueltige Buergerschaft Jener sein Eigen nennen mag, sei als Gast der Stadt Mirhaven anzusehen. Mit dem Betreten der Stadt sei ihm die Pflicht auferlegt sich an die Gesetze der Stadt zu halten und die Gastfreundschaft der Stadt nicht zu missbrauchen. Bei Zuwiderhandlung behaelt sich die Stadt vor, den Gast strafrechtlich zu verfolgen oder der Stadt zu verweisen. Weiterhin nehme der Gast zur Kenntnis, dass die Stadt sich dem Schutz des Gastes verweigern und ihn strafrechtlich verfolgen kann, so jener fuer verbrecherisches Verhalten (auch wenn ausserhalb der Mirhavener Stadtmauern begangen) bekannt sei oder er bei anderen freien Voelkern und Vereinigungen der Insel Amdirs als Krimineller gesucht wird.


Innerhalb der Mauern Mirhavens geniesse der Gast die folgenden Privilegien und Rechte:

  • Er geniesse Schutz und Gaststatt der Stadt Mirhaven, solange er sich keiner Vergehen schuldig mache
  • Er erhalte das Recht sich in der Stadt eines Berufes zu verdingen, sofern jener dem Anstand der Stadt entspricht und nicht wider der Gesetze
  • Er erhalte die Moeglichkeit Handlungen wider der Gesetzgebung Mirhavens bei der Silberwache zur Sprache zu bringen und sie auf Missstaende aufmerksam zu machen
  • Er erhalte das Recht auf Selbstverteidigung bei Anklage gegen ihn. Im Falle einer unzulaenglichen Selbstverteidigung mag er das Recht durch Verteidigung mittels einer Vertretung erhalten. Jenes wird durch einen Silberwaechter im Mindestrang des Feldwebels geprueft und eine Vertretung durch selbigen ernannt.
  • Er erhalte das Recht einen Antrag auf Buergerschaft bei der Stadtverwaltung zu stellen, so er die Voraussetzungen erfuelle


Im Falle von Vergehen und Zuwiderhandlungen behaelt sich die Stadt das Recht vor, Gaesten ihre Rechte temporaer oder permanent zu entsagen. Sei ein Gast Mirhavens gleichsam Buerger einer anderen Stadt Amdirs, behaelt sich die Stadt Mirhaven das Recht vor betreffendes Heim des Gastes ueber Fehlgaenge und Zuwiderhandlungen dessen zu informieren und - im Falle von schweren Verbrechen - betreffendes Heim Verantwortung fuer den Gast tragen zu lassen.